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- Führerscheine - |
| A | Motorräder mit einer Motorleistung von von mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von mehr als 0,16 kW/ kg. |
| A (beschränkt) |
Motorräder mit einer Motorleistung nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/ kg. |
| A1 | Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von höchstens 11 kW. |
| A2 | Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Leergewicht bis 550 kg. |
| B | Motorwagen und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz; mit einem Fahrzeug dieser Kategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden; Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger von mehr als 750 kg, sofern das Gesamtzugsgewicht 3500 kg und das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigen. |
| B1 | Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Leergewicht von nicht mehr als 550 kg. |
| C | Motorwagen - ausgenommen jene der Kategorie D - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg; mit einem Motorwagen dieser Kategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden. |
| C1 | Motorwagen - ausgenommen jene der Kategorie D - mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg; mit einem Motorwagen dieser Unterkategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden. |
| D | Motorwagen zum Personentransport mit mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz; mit einem Motorwagen dieser Kategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden. |
| D1 | Motorwagen zum Personentransport mit mehr als acht, aber nicht mehr als 16 Sitzplätzen ausser dem Führersitz; mit einem Motorwagen dieser Unterkategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden. |
| BE | Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger, die als Kombination nicht unter die Kategorie B fallen. |
| CE | Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie C und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg. |
| C1E | Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Unterkategorie C1 und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg, sofern das Gesamtzugsgewicht 12000 kg und das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigen. |
| DE | Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie D und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg. |
| D1E | Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Unterkategorie D1 und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg, sofern das Gesamtzugsgewicht 12000 kg und das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigen und der Anhänger nicht zum Personentransport verwendet wird. |
| F | Motorfahrzeuge, ausgenommen Motorräder, mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h. |
| G | Landwirtschaftliche Motorfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h, unter Ausschluss der Ausnahmefahrzeuge. |
| M | Motorfahrräder |
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Kategorie |
Mindestalter |
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A (Motorräder
mit einem Hubraum von mehr als 125 cm³) |
25
Jahre |
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A
beschränkt (Motorräder
mit einem Hubraum von mehr als 125 cm³) |
18
Jahre 1) |
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A1 Unterkategorie |
18
Jahre |
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Inhaber |
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A1 Unterkategorie |
16
Jahre |
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1)
Nach zweijähriger klagloser
Fahrpraxis wird die Beschränkung auf Gesuch hin aufgehoben.
2)
Ab 18 J. dürfen ohne weitere Prüfung alle Motorräder
der Unterkategorie A1 geführt werden.
| Wer bin ich? | Alter | ab 16 Jahren | ab 18 Jahren | ab 25 Jahren | ||||
| "Vorbildung" | Inhaber Ausweis bisherige Kat. F | Neulinge oder Inhaber Ausweis bisherige Kat. F | Inhaber des neuen Ausweises Unterkategorie A1, beschränkt auf 50cm3 und 15 PS | Neulinge oder Inhaber eines Ausweises Unterkat. A1 (ausgenommen A1, 45km/h) | Inhaber der bisherigen Kategorie A1 (125er-Billett) | Inhaber Ausweis B "Autobillett" (siehe auch Spalte rechts), Direkteinstieg ab 25 Jahren | Neulinge oder Inhaber Ausweis B (siehe auch Spalte links) oder Inhaber Ausweis A1 | |
| Das Ziel | Kategorie ab 1.April | Unterkategorie A1, beschränkt auf 50cm3 und 45 km/h | Unterkategorie A1, beschränkt auf 50cm3 und 15 PS, Tempo unlimitiert (in der Praxis 70 - 80 km/h) | Unterkategorie A1, bis 125cm3 und 15 PS, Tempo unlimitiert (in der Praxis ca. bis 110km/h) | Kat. A beschränkt, bis 34 PS oder 0,16 kW/kg, cm3 und Tempo unlimitiert (in der Praxis ca. 150km/h) | Kat. A beschränkt, bis 34Ps oder 0,16kW/kg, cm3 und Tempo unlimitiert (in der Praxis bis ca. 150km/h) | Unterkategorie A1, beschränkt auf 125 cm3 und 15 PS, Tempo unlimitiert (in der Praxis bis ca. 110km/h) | Kategorie A unbeschränkt, cm3 und Tempo gegen oben offen |
| Der Weg | Ausbildung/ Kurse | - Theorie - VKU 4x2 h - praktische Grundschulung 8 h |
- nur für Neulinge: Theorie und VKU - praktische Grundschulung 12 h |
- praktische Grundschulung 8 h | - nur für Neulinge: Basis-Theorie und
Verkehrskunde 4x2 h - Grundschulung 12 h |
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| Prüfung | -Basis-Theorieprüfung - praktische Prüfung |
- nur für Neulinge: Basis-Theorieprüfung - praktische Prüfung |
- keine Prüfung, Antrag auf neuen Ausweis genügt | - Neulinge: Basis-Theorieprüfung - prakt. Prüf. auf einem Motorrad mit mind. 47 PS |
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| Wie gehts weiter? | Für die weiteren Kategorien werden Besitzer des F-Billetts wie Neulinge behandelt | Ab 18 Jahren dürfen alle Fahrzeuge der Unterkategorie A1 (bis 125cm3 und bis 15PS) ohne weitere Ausbildung oder Prüfung gefahren werden | Für die weitere "Karriere" sind einzig die Basis-Theorie und die Verkehrskunde "erledigt", ansonsten ist das normale Kurs-/ Prüfungs-Prozedere nötig | Nach 2 Jahren Fahrpraxis gibts auf Antrag, ohne Prüfung und ohne weiteren Kurs, den Ausweis A unbeschränkt | Wer zum "A unbeschränkt"
aufsteigen will, muss eine erleichterte Grundschulung (6 h) und die praktische Prüfung mit einem Motorrad mit mind. 47 PS absolvieren |
vereinfachter Weg zur Kategorie A beschränkt: mit 6 h Grundschulung plus praktischer Prüfung | Weiter gehts nicht, 174 PS und Tempo 300 sollten fürs Erste genügen... | |